Die bisherige Kategorie F berechtigt nach Ausstellung eines neuen Führerausweises (Kreditkartengrösse) nur zum Führen von Motorrädern der Unterkategorie A1, deren Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt sind (es sind dieselben Motorräder, welche schon heute mit der Kategorie F gefahren werden können, mit gelben Nummer).
Folgende Konditionen müssen erfüllt sein:
- Den minimalen Gesundheitsanforderungen entsprechen
- Über einen Samariterausweis verfügen der nicht älter als 6 Jahre ist.
- Einen Augentest gemacht haben
- Die Theorieprüfung bestanden haben (gleiche wie für Autos) kann aber erst mit «gehabten» 16 Jahren gemacht werden
- Mit der bestandenen Theorieprüfung hat man Anrecht auf den Lehrfahrausweis
In den folgenden 4 Monaten nach Erhalten des Lehrfahrausweises müssen der Verkehrs-Sensibilisierungskurs (8 Stunden) und der praktische Basiskurs (8 Stunden) gemacht werden.
Nachher wird der Lehrfahrausweis um 12 Monate verlängert.
Der Ausweis wird erteilt nachdem die praktische Prüfung von 60 Minuten bestanden wurde.
Nur beim kantonalen Amt die Änderung des Ausweises verlangen.
Mit 18 Jahren hat man automatisch Anrecht auf den Ausweis für Fahren von Fahrzeugen mit maxi. 125 cc und maxi 11kW.
- Den Augentest
- Den Samariterkurs
- Die Vorbereitung auf die Theorieprüfung
Einen Lehrfahrausweis beantragen Nur den praktischen Basiskurs von 8 Stunden mit einem Fahrlehrer welcher Ihnen die Fähigkeit zum Fahren eines Motorrades ohne Prüfung ausstellen wird. Dieser Ausweis A1 berechtigt zum Fahren eines Rollers mit max. 125 cm3 und max 11 KW (15PS).
Ja, total. Nur die praktische Autofahrprüfung muss mit 18 Jahren noch gemacht werden.
Ja, aber nur für 4-Rad - Fahrzeuge.
Wenn Sie den Auto-Führerschein vor dem 01.04.03 gemacht haben oder vor dem 01.04.03 den Lehrfahrausweis für die Kat. B bekommen und mit diesem Lehrfahrausweis die Autoprüfung bestanden haben dürfen Sie Kleinmotorräder (Kat. A1 limitiert) mit max. 45 km/h lenken. Für Autoprüfungen welche nach dem 01.04.03 absolviert wurden (und mit Lernfahrausweis welcher nach dem 01.04.03 ausgestellt wurde) gilt dies nicht mehr. Sie dürfen lediglich Mofas (Kat. M) lenken: Die Fahrzeugkategorie F gibt es nur noch für Spezialfahrzeuge, jedoch nicht mehr für Zweiräder.
Nur wenn dieser im Besitze des Führerscheins Kat. A1 oder höher ist!
Tauschen Sie Ihren alten grossen blauen Ausweis in den neuen kleinen Ausweis in Kreditkartenformat um. Mit diesem können Fahrzeug bis zu einer Leistung von 25kW Fahren.
Nein, das Fahrzeug muss seiner Homologierung entsprechen betreffend Geschwindigkeit, Stärke, Umweltverschmutzung und Lärmemission.
Es gibt keine Datumsgrenze. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h können auch weiterhin von Personen welche nur den Ausweis F oder B haben und die acht Stunden Praktische Fahrschule nicht absolviert haben, gefahren werden.
Nein, er muss in der offenen Geschwindigkeit homologiert sein, damit der graue Fahrzeugausweis entsprechend abgeändert werden kann. Das Fahrzeug muss durch das kantonale Strassenverkehrsamt neu geprüft werden.
Nur die folgenden Modelle können Kategorie wechseln:
• Speedake homologation 6PA1 02
• Squab homologation 6PA1 03
• Speedfight 50 air homologation 6PA1 05 et 6PA1 28 et 6PA119
• Speedfight 50 liquide homologation 6PA1 12 et 6PA1 29
• Trekker 50 homologation 6PA1 09 et 6PA1 31 et 6PA120
• Vivacity 50 homologation 6PA1 30 et 6PA116
• Looxor 50 homologation 6PA1 33
• XR6 50 homologation 6PA1 41
• Ludix 6PA160 et 6PA174
• JET C-TECH 6PA176
Ein synthetisches- Öl von guter Qualität welches speziell für Roller geeignet ist. Fragen Sie Ihren Peugeot -Händler um Rat!
Empfehlung von Peugeot: MOTOREX 2T Semi-Synthetik
Ja, da es weiterhin auf 45km/h gedrosselte Fahrzeuge mit gelben Nummernschildern geben wird.
Bei allen anderen Fahrzeugen gelten die homologierten maximalen Geschwindigkeiten. Wobei die Polizei den original Zustand (Auspuff, Luftfilter etc.) des Fahrzeuges kontrolliert. Denn diese Komponenten haben einen Einfluss auf die Abgas- und Lärmentwicklung eines jeden Fahrzeuges. Es wird aber Selbstverständlich, wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern auch, die erlaubt Höchstgeschwindigkeit kontrolliert.
NEIN, Fahrzeuge bis 50 ccm dürfen nicht auf Autobahnen oder Autostrassen fahren!
Alle FAQ wurden mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Wir können trotzdem keinerlei Haftung für die Korrektheit übernehmen.
NEWS
Das grösste Event der Schweizer Zweirad Welt ist zu Ende und wir bedanken uns für das grosse Interesse das Sie gegenüber unserer Marke gezeigt haben.
Le plus grand événement dans le monde de la moto Suisse est terminée et nous vous remercions pour l'intérêt que vous avez porté envers notre marque.