Fragen zum Führerschein

Fragen zu Fahrzeugen

Allgemeine Fragen


Fragen zum Führerschein


Q. Darf ich als Inhaber der vorherigen Führerausweis-Kategorie F ein Motorrad der neuen Unterkategorie A1 fahren (16 Jahre, 50cc entdrosselt)?

Die bisherige Kategorie F berechtigt nach Ausstellung eines neuen Führerausweises (Kreditkartengrösse) nur zum Führen von Motorrädern der Unterkategorie A1, deren Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt sind (es sind dieselben Motorräder, welche schon heute mit der Kategorie F gefahren werden können, mit gelben Nummer).



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Q. Ich bin 16 Jährig, was muss ich machen um den neuen Ausweis Kat. A1 zu erwerben mit dem ich ab 16 Jahren einen Roller 50cc unlimitiert fahren darf ?

Folgende Konditionen müssen erfüllt sein:

- Den minimalen Gesundheitsanforderungen entsprechen

- Über einen Samariterausweis verfügen der nicht älter als 6 Jahre ist.

- Einen Augentest gemacht haben

- Die Theorieprüfung bestanden haben (gleiche wie für Autos) kann aber erst mit «gehabten» 16 Jahren gemacht werden

- Mit der bestandenen Theorieprüfung hat man Anrecht auf den Lehrfahrausweis

In den folgenden 4 Monaten nach Erhalten des Lehrfahrausweises müssen der Verkehrs-Sensibilisierungskurs (8 Stunden) und der praktische Basiskurs (8 Stunden) gemacht werden.

Nachher wird der Lehrfahrausweis um 12 Monate verlängert.

Der Ausweis wird erteilt nachdem die praktische Prüfung von 60 Minuten bestanden wurde.



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Q. Im Besitz eines neuen Ausweises A1, was muss ich als 18jähriger tun um ein Fahrzeug mit mehr als 50cc fahren zu können.

Nur beim kantonalen Amt die Änderung des Ausweises verlangen.

Mit 18 Jahren hat man automatisch Anrecht auf den Ausweis für Fahren von Fahrzeugen mit maxi. 125 cc und maxi 11kW.

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Q. Was kann ich zur Ausweisvorbereitung machen bevor ich 16-jährig bin?

- Den Augentest

- Den Samariterkurs

- Die Vorbereitung auf die Theorieprüfung

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Q. Ich habe einen Ausweis B (Auto). Was muss ich machen um den Ausweis Motorrad A1 für 125 ccm zu erhalten?

Einen Lehrfahrausweis beantragen Nur den praktischen Basiskurs von 8 Stunden mit einem Fahrlehrer welcher Ihnen die Fähigkeit zum Fahren eines Motorrades ohne Prüfung ausstellen wird. Dieser Ausweis A1 berechtigt zum Fahren eines Rollers mit max. 125 cm3 und max 11 KW (15PS).



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Q. Ist diese Ausbildung A1 für den Auto-Fahrausweis gültig?

Ja, total. Nur die praktische Autofahrprüfung muss mit 18 Jahren noch gemacht werden.



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Q. Ist es nach dem 1. April 2003 immer noch möglich den Ausweis Kat F zu machen?

Ja, aber nur für 4-Rad - Fahrzeuge.



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Q. Ich habe den Autoführerschein (Kat.B) vor dem 1.April 2003 gemacht, darf ich ein Roller Kat.A1 limitiert (45 km/h) fahren?

Wenn Sie den Auto-Führerschein vor dem 01.04.03 gemacht haben oder vor dem 01.04.03 den Lehrfahrausweis für die Kat. B bekommen und mit diesem Lehrfahrausweis die Autoprüfung bestanden haben dürfen Sie Kleinmotorräder (Kat. A1 limitiert) mit max. 45 km/h lenken. Für Autoprüfungen welche nach dem 01.04.03 absolviert wurden (und mit Lernfahrausweis welcher nach dem 01.04.03 ausgestellt wurde) gilt dies nicht mehr. Sie dürfen lediglich Mofas (Kat. M) lenken: Die Fahrzeugkategorie F gibt es nur noch für Spezialfahrzeuge, jedoch nicht mehr für Zweiräder.



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Q. Darf ich vor der praktischen Prüfung für den Führerschein A1 einen Passagier auf meinen Roller mitnehmen?

Nur wenn dieser im Besitze des Führerscheins Kat. A1 oder höher ist!



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Q. Ich habe meinen Führerschein A1 125 ccm vor dem 1. April 2003 gemacht. Was muss ich machen um den Ausweis A1 limitier auf 25 KW (34 PS) zu erlangen?

Tauschen Sie Ihren alten grossen blauen Ausweis in den neuen kleinen Ausweis in Kreditkartenformat um. Mit diesem können Fahrzeug bis zu einer Leistung von 25kW Fahren.



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Fragen zu Fahrzeugen


Q. Ist es erlaubt, die Performance und die Geschwindigkeit eines Rollers 50 cc auf Kategorie A1 unlimitierte Geschwindigkeit zu erhöhen?

Nein, das Fahrzeug muss seiner Homologierung entsprechen betreffend Geschwindigkeit, Stärke, Umweltverschmutzung und Lärmemission.



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Q. Wie lange können die auf 45 km/h limitierten Roller noch benützt werden?

Es gibt keine Datumsgrenze. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h können auch weiterhin von Personen welche nur den Ausweis F oder B haben und die acht Stunden Praktische Fahrschule nicht absolviert haben, gefahren werden.



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Q. Darf ein auf 45km/h gedrosselter Roller einfach „entdrosselt“ werden?

Nein, er muss in der offenen Geschwindigkeit homologiert sein, damit der graue Fahrzeugausweis entsprechend abgeändert werden kann. Das Fahrzeug muss durch das kantonale Strassenverkehrsamt neu geprüft werden.



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Q. Kann ich meinen 50ccm «entdrosseln»?

Nur die folgenden Modelle können Kategorie wechseln:
• Speedake homologation 6PA1 02
• Squab homologation 6PA1 03
• Speedfight 50 air homologation 6PA1 05 et 6PA1 28 et 6PA119
• Speedfight 50 liquide homologation 6PA1 12 et 6PA1 29
• Trekker 50 homologation 6PA1 09 et 6PA1 31 et 6PA120
• Vivacity 50 homologation 6PA1 30 et 6PA116

• Looxor 50 homologation 6PA1 33

• XR6 50 homologation 6PA1 41

• Ludix 6PA160 et 6PA174

• JET C-TECH 6PA176

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Q. Welches Öl soll für 2-Takt Motoren verwendet werden?

Ein synthetisches- Öl von guter Qualität welches speziell für Roller geeignet ist. Fragen Sie Ihren Peugeot -Händler um Rat!
Empfehlung von Peugeot: MOTOREX 2T Semi-Synthetik



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Allgemeine Fragen


Q. Wird die Polizei weiterhin Geschwindigkeitskontrollen für Roller durchführen?

Ja, da es weiterhin auf 45km/h gedrosselte Fahrzeuge mit gelben Nummernschildern geben wird.

Bei allen anderen Fahrzeugen gelten die  homologierten maximalen Geschwindigkeiten. Wobei die Polizei den original Zustand (Auspuff, Luftfilter etc.) des Fahrzeuges kontrolliert. Denn diese Komponenten haben einen Einfluss auf die Abgas- und Lärmentwicklung eines jeden Fahrzeuges. Es wird aber Selbstverständlich, wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern auch, die erlaubt Höchstgeschwindigkeit kontrolliert. 


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Q. Darf ich mit einem «entdrosselten» 50ccm-Roller auf der Autobahn fahren?

NEIN, Fahrzeuge bis 50 ccm dürfen nicht auf Autobahnen oder Autostrassen fahren!



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Alle FAQ wurden mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Wir können trotzdem keinerlei Haftung für die Korrektheit übernehmen.

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